FAQ

Was kann versichert werden?

a) Brillenfassungen und –gläser (Brillen)
b) konventionelle Hart- und Weichlinsen (Contactlinsen), nicht jedoch Austausch-, Tages-, Einmal- oder Wegwerflinsen
c) Hörgeräte nebst Zubehör (ohne Batterien)

wenn deren Kaufdatum zu Beginn der Versicherung nicht länger als 14 Tage zurückliegt.

Versicherte Schäden

Bruch, Beschädigung, Zerstörung, unsachgemäße Handhabung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung. Bei Contactlinsen- und Hörgeräten auch das Abhandenkommen.

Ausschlüsse

1. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch

a) Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
b) Streik, Aussperrung oder Innere Unruhen
c) Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
d) Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen


2. Der Versicherer leistet keinen Ersatz für

a) Schäden durch die natürliche Beschaffenheit versicherter Sachen sowie durch Material-, Konstruktions- oder Herstellungsmängel und innere Funktionsstörungen
b) Schäden, die der Hersteller bzw. der Fachbetrieb im Rahmen der Garantieleistung übernimmt
c) Serviceleistungen des Fachbetriebes
d) vorbeugende Instandhaltung
e) Abnutzung und Verschleiß
f) Schäden durch natürlichen Schweiß
g) Schäden an versicherten Sachen durch Eingriffe in die versicherte Sache durch nicht autorisierte Personen
h) Schäden an versicherten Sachen, die dem Kunden für eine bestimmte Zeit zur Probe überlassen wurden (Probetragen)
i) Vermögensschäden aller Art.


3. Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer oder der Versicherte den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.

Ersatzleistung der Versicherung

  1. Gegen Vorlage der Versicherungsbestätigung und unter Berücksichtigung der vom Versicherten nach Maßgabe der Versicherungsbestätigung zu tragenden Selbstbeteiligung ersetzt der Versicherer im Schadenfall die Kosten für die fachgerechte Reparatur der versicherten Sache bei dem Fachbetrieb, bei dem die versicherte Sache gekauft wurde.
  2. Sofern eine fachgerechte Reparatur nicht möglich sein sollte oder dies kostengünstiger ist, ersetzt der Versicherer die Kosten für entsprechenden Ersatz in gleicher Art und Qualität bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme.
  3. Sollte ein nach Nr. 2 zu ersetzendes Produkt nicht mehr lieferbar sein, wird gleichwertiger Ersatz erst nach Rücksprache mit dem Versicherer geleistet.
  4. Über die Versicherungssumme hinaus kann der Versicherer während der Versicherungsdauer je versicherter Sache auch bei Meldung mehrerer Teilschäden nicht in Anspruch genommen werden.
  5. Sofern gegenüber Dritten, z.B. Schadenverursacher oder andere Versicherungen, Ersatzleistungen für den selben Schaden geltend gemacht werden können, ermäßigt sich der Anspruch aus der vorliegenden Versicherungsbestätigung um die Ersatzleistung Dritter.

Wichtige Infos

Wann kann eine Versicherung abgeschlossen werden?
die Versicherung zur Brillen-, Contactlinsen- und Hörgeräteversicherung kann bei Neukauf innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abgeschlossen werden.

Für welche Versicherungsdauer kann die Versicherung abgeschlossen werden?
Brillen: 12 bzw. 24 Monate
Contactlinsen: 12 Monate
Hörgeräte: 36 bzw. 48 Monate


Kann die Versicherungsdauer verlängert werden?
Eine Verlängerung der abgeschlossenen Versicherung ist nicht möglich. Bei Abschluss der Versicherung muss entschieden werden für welche Versicherungsdauer die Versicherung abgeschlossen werden soll.

Welche Schäden sind versichert?
Bruch, Beschädigung, Zerstörung, unsachgemäße Handhabung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung. Bei Contactlinsen- und Hörgeräten auch das Abhandenkommen.

Wann einen Schadenfall melden?
Schadenfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt zu melden.
Wird diese Obliegenheit verletzt, ist der Versicherer nach Maßgabe der §28 Abs. 2 bis 4 VVG, 29 VVG, 82 VVG ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
Schadenfälle sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats ab Schadeneintritt zu melden. Zur Schadenmeldung verwenden Sie bitte das hinterlegte Schadenformular und fügen folgende Unterlagen mit bei:
  • Ursprüngliche Verkaufsrechnung
  • Lieferschein über Ersatzbeschaffung
  • Foto der beschädigten Teile (auf Verlangen müssen die beschädigten Teile per Post zugeschickt werden – bitte beschädigte Teile bis zur Regulierung des Schadenfalles aufbewahren).