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Kalkulierbare Flatrate Versicherung für alle Hörgeräte und Brillen

In der Flatrateversicherung gelten ALLE Brillen und/oder Hörgeräte automatisch für eine bestimmte Laufzeit (frei wählbar) mitversichert, ohne dass der Akustiker/Optiker Versicherungspolicen ausfüllen muss. In dieser Zeit gelten die Brillen und/oder Hörgeräte gegen Bruch, Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, unsachgemäße Handhabung, etc. versichert. Bei den Hörgeräten, sowie auch dem Hörgeräteprobetragen ist auch das Abhandenkommen mitversichert.

ALLES versichert

Alle verkauften Brillen und/oder Hörgeräte gelten automatisch gegen Bruch, Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, unsachgemäße Handhabung etc. als versichert. Bei den Hörgeräten, sowie beim Hörgeräte­probetragen, ist auch das Abhanden­kommen, Cerumen und natürlicher Schweiß mitversichert.

Beitrag bleibt gleich

Basis und somit die Grundlage ist Ihr Jahres-Netto-Gesamtumsatz im Bereich Optik/Akustik, gestaffelt von einem Netto-Umsatz von 150.000 € - 1.000.000 €, sowie der gewünschten Laufzeit. Die Beiträge zur Versicherung können steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Wir bitten um Meldung des Vorjahres-Netto-Gesamtumsatzes zu Beginn jeden Jahres.

Flexible Laufzeiten

Brillenversicherung: 12 oder 24 Monate Laufzeit
Hörgeräte: 36, 48 oder 60 Monate Laufzeit
Hörgeräte-Probetragen: max. 90 Tage Laufzeit

Bonusrückerstattung

Liegt die Schadenquote nach Ablauf von 3 Jahren unter 40 % erstatten wir Ihnen 2 Monatsbeiträge zurück.

Vereinfachter Verwaltungsaufwand

Kein Ausfüllen von Versicherungspolicen nötig. Im Schadensfall benötigen wir nur die alte und neue Verkaufsrechnung, sowie ein Foto der beschädigten Teile. Beim Probetragen benötigen wir die Empfangsbestätigung über den Erhalt der Hörgeräte, den Lieferschein, sowie die Rechnung zum Lieferschein des Herstellers.

35 % Entschädigung

Wir entschädigen Ihnen 35 % vom Verkaufspreis
(vor Abzug der Krankenkasse oder eventl. Rabatte).
Bei Schäden im Zeitraum des Probetragens erstatten wir Ihnen 100 % der Herstellerrechnung (netto). Ebenso erhalten Sie vom Kunden einen Selbstbehalt in Höhe von 35 % des neuen Verkaufspreises.

Kostenfreies Angebot anfordern

* Pflichtfeld

Kundenbindung

Der Kunde muss im Schadenfall zu Ihnen in das Fachgeschäft kommen um den Schaden geltend zu machen. Bei einem anderen Fachgeschäft ist dies nicht möglich.

Rechtssichere Werbung

Sie können in Ihrer Werbung den Versicherungsbegriff aktiv benutzen und genießen Rechtssicherheit, da ein „echter“ Versicherer hinter Ihnen steht.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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